Hinweis des SenatsTeilweise Parallelsache zu führender Entscheidung - 9 AZR 193/25 -
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu - 3 AZR 127/25 -
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
1. Zur Auslegung von § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA) hinsichtlich der Frage, ob Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags Berücksichtigung finden.(Rn.14)2. Zu den leistungsabhängigen variablen Vergütungsbestandteilen im Sinne der Tarifnorm zählen ausschließlich tarifliche Leistungen, namentlich das Leistungsentgelt im Sinn von Teil III des ...
Bei wiederholten Trennungsgeldbetrugstaten mit einem Gesamtschaden im unteren vierstelligen Euro-Bereich, handelt es sich nicht ohne Weiteres um einen besonders schweren Fall des Trennungsgeldbetrugs, der die Höchstmaßnahme indiziert.
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die den Arbeitgeber pauschal berechtigt, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
Kommt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 1696 Abs. 2 BGB die Aufrechterhaltung eines für längere Zeit oder auf Dauer angeordneten Umgangsausschlusses nach § 1684 BGB in Betracht, darf das Beschwerdegericht wegen § 68 Abs. 5 Nr. 2 FamFG nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der nach § 159 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des betroffenen Kindes absehen.(Rn.9)
Einer gegen die Zeugnisverweigerung des Bundespräsidenten nach § 376 Abs. 4 ZPO mit dem Ziel seiner Verpflichtung zur Zeugenaussage gerichteten Klage fehlt es an der Klagebefugnis.
§ 7 Abs. 1 BMinG stellt eine gesetzliche Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen des Staatswohls und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einerseits und dem Interesse an einer umfassenden und uneingeschränkten Wahrheitsfindung sowie den schutzwürdigen Belangen, denen sie dient, andererseits dar (wie BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258).
1. Hat der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied eine Vergütungserhöhung gewährt, die sich nach der objektiven Sachlage für das Betriebsratsmitglied als bloße Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs 4 S 1 BetrVG darstellen durfte, hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, wenn er die angepasste Vergütung nachträglich im Sinn einer Rücknahme oder Kürzung korrigiert.(Rn.32)2. Der Arbeitgeber genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, ...
1. Ein unzulässiges Teilurteil ist ausnahmsweise dann nicht aufzuheben, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht mehr besteht und der Verfahrensfehler sich nicht mehr auswirken kann.(Rn.13)2. Nach § 14 Abs 1 S 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein solcher liegt nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 8 TzBfG vor, wenn die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.(Rn.18) Der Senat hält an seiner ...
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