1. Eine Ablösung wegen temporärer gesundheitliche Einschränkungen ist bei einer mindestens einen Monat erheblich eingeschränkten Verwendungsfähigkeit des Soldaten ermessensfehlerfrei. Dies gilt erst recht, wenn (wie hier) der unmittelbar nach der ärztlichen Begutachtung beginnende Ausbildungsabschnitt voraussetzt, dass der Lehrgangsteilnehmer gesundheitlich belastbar sein muss, um auch über mehrere Stunden an der praktischen Ausbildung auf der Schießbahn teilnehmen zu können. (Rn.32)2. ...
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist die regelmäßige Ladungsfrist zur Verhandlung gewahrt, wenn die Terminbekanntgabe zwei Wochen vor dem Verhandlungstag am gleichen Wochentag zugestellt wird (vgl BSG vom 25.6.1987 - 11a RLw 1/86 = SozR 1500 § 110 Nr 1 = juris RdNr 8; zu den Folgen einer verkürzten Ladungsfrist vgl BSG vom 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B = juris RdNr 4). (Rn.3)
Die Krankengeldbemessung bei einem freiwillig versicherten hauptberuflich Selbständigen hat grundsätzlich nicht anhand des der Beitragsberechnung zugrunde liegenden Mindesteinkommens, sondern - wegen der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes - anhand des aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ersichtlichen Arbeitseinkommens zu erfolgen, was sich sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Versicherten auswirken kann.(Rn.7)
Zulassung der Revision zur Klärung der Frage, ob mehrere gemeinsam geplante, auf demselben Betriebsgelände liegende und durch gemeinsame Betriebsanlagen verbundene Windenergieanlagen desselben Betreibers im Rahmen der Lärmbetrachtung nach der TA Lärm als gemeinsam "zu beurteilende Anlage" zu behandeln sind. (Rn.1)
1. Nach der Intention des Gesetzgebers rechtfertigt selbst das Übergehen eines rechtzeitig gestellten, formgültigen Antrags nach § 109 SGG keine Zulassung der Revision (vgl BVerfG vom 12.4.1989 - 1 BvR 1425/88 = SozR 1500 § 160 Nr 69 sowie BSG vom 17.10.2024 - B 2 U 72/24 B = juris RdNr 6). Der Rügeausschluss ist umfassend und gilt für jede (vermeintlich) fehlerhafte Anwendung des § 109 SGG durch das Berufungsgericht (vgl BSG vom 5.3.2025 - B 2 U 118/24 B = juris RdNr 6). (Rn.7)2. Das ...
1. Die vom Gesetzgeber selbst intendierte Einzelfallprüfung iR der Prüfung des Vorliegens einer sog Versorgungsehe nach § 46 Abs 2a SGB 6 lässt eine abschließende abstrakt-generelle (normgleiche) Einordnung einzelner denkbarer Ehemotive durch das Revisionsgericht nicht zu (vgl BSG vom 6.5.2010 - B 13 R 134/08 R = juris RdNr 17, vom 15.11.2024 - B 5 R 1/24 B = juris RdNr 8, vom 29.9.2021 - B 5 R 186/21 B = juris RdNr 6 sowie vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B = juris RdNr 10). (Rn.10)2. Ein der ...
Bei einer Geldschuld, die in eine Direktversicherung des Arbeitnehmers zu leisten ist, wird die geschuldete Leistung mangels anderer Vereinbarungen bewirkt, wenn der Arbeitgeber den Geldbetrag, den der Arbeitnehmer beanspruchen kann, in die Direktversicherung überweist. Die Erfüllung des Anspruchs tritt dann als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Dies gilt auch für einen Arbeitgeberzuschuss nach §Â 1a Abs. 1a BetrAVG.
1. Zahlungen, die ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung als Entlohnung für seine Beteiligungsakte erhält und aus Erlösen stammen, die durch die Beteiligungsakte generiert worden sind, unterliegen als durch, nicht für die Tat Erlangtes der Einziehung von Taterträgen.(Rn.28)2. Zahlungen an einen Täter im Anschluss an eine Tat, mit denen diesem von ihm zuvor verauslagte Kosten für die Tatbegehung erstattet werden sollen, sind Taterträge, keine Tatmittel.(Rn.34)
Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu. Anfechtbar kann der Beschluss allenfalls dann sein, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung evident ist, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt.(Rn.12)
Revisionszulassung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Schutz der Vertraulichkeit von in Messenger-Diensten getätigten Äußerungen in besonderen Nähebeziehungen entfällt. (Rn.1)
Nach § 5 Abs. 5 Buchst. d des Tarifvertrags zur Regelung des Besitzstandes aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung (TV BZV) vom 28. Februar 1997 ruht der Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag zur Rente wegen Postbeschäftigungsunfähigkeit, solange und soweit dem Betriebsrentenempfänger die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt wird, weil er der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Rente nicht nachgekommen ist, ohne dass ...
Eine AGB-Kontrolle der befristeten Vereinbarung über eine Auslandsentsendung führt nicht zu einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung. Diese Rechtsfolge stünde im Widerspruch zu den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Zulassung der Revision zur Klärung der Fragen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Flächen mit Baumbestand, die von Nutzvieh beweidet werden, im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 BWaldG dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen, und ob auch Flächen, die im Flächenidentifizierungssystem als vorübergehend nicht landwirtschaftlich genutzt gekennzeichnet sind im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 BWaldG als landwirtschaftliche Flächen erfasst sein können. (Rn.1)
1. Eine Verwarnung ist erst ergriffen im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 bis 3 StVG, wenn das Verwarnungsschreiben dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber zugegangen ist. (Rn.16)2. Für die Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Ermahnung oder Verwarnung nach § 4 Abs. 8 StVG übermittelten und damit bekannten Zuwiderhandlungen maßgebend. (Rn.20)
Die operative Beseitigung einer Hautschürze fällt auch dann nicht in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie zumindest im Einzelfall notwendige Folge einer genehmigten bariatrischen Operation ist. (Rn.12)
Netzanbindungszusage II1. Die fiktive Betriebsbereitschaft einer Windenergieanlage auf See nach § 17e Abs. 2 Satz 4 EnWG 2016 setzt voraus, dass die für diese vorgesehene Umspannanlage für den Einzug des Exportkabels des Übertragungsnetzbetreibers bereit ist ("Kabeleinzugsbereitschaft").2. Die Netzanbindung ist gemäß § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG 2016 fertiggestellt, wenn sie ihre Funktion zur Einspeisung des von den anzubindenden Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms entsprechend der in ...
Operative Gründe1. Eine bestandskräftige und mit hinreichend abschreckenden Zwangsmitteln verbundene Untersagungsverfügung der Bundesnetzagentur lässt in der Regel die Begehungsgefahr für einen Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften entfallen, wenn sich der Schuldner ausdrücklich auf die Untersagungsverfügung beruft und dadurch sein Berühmen (hier: Geltendmachung eines einseitigen Rechts zur Preisänderung) aufgibt.2. Der Anlass einer Preisänderung, auf die nach § 41 Abs. 5 Satz 3 EnWG ...
Offshore-Windpark1. § 17e Abs. 1 Satz 5 EnWG 2016 schließt Ansprüche auf Ersatz von Schäden nicht aus, die nicht durch die Störung der Netzanbindung an sich verursacht worden sind, sondern die auf einer Verletzung von Nebenpflichten wie Informations- und Koordinationspflichten beruhen.2. Die Störung der Netzanbindung einer Windenergieanlage auf See ist beendet, wenn die technische Betriebsbereitschaft der Netzanbindung wiederhergestellt ist.3. Zur Ermittlung der Höhe der Entschädigung wegen ...
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, PassivlegitimationBis zum 7. April 2023 handelten die in der jeweiligen Fassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) bestimmten Leistungserbringer bei der Vornahme einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes.
Bequemer Kauf auf Rechnung IIDie Bewerbung der Zahlungsmodalität "Bequemer Kauf auf Rechnung" auf der Internetseite eines Internet-Versandhandels kann ein Angebot zur Verkaufsförderung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG und § 6 Abs. 1 Nr. 3 DDG darstellen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. Mai 2025 - C-100/24, GRUR 2025, 915 = WRP 2025, 860 - Bonprix).
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