Die Betriebsratsfähigkeit eines als Betrieb geltenden inländischen Betriebsteils setzt nicht voraus, dass der Hauptbetrieb im Inland liegt.
Die Einleitungsbehörde hat von Amts wegen zu überprüfen, ob bei einem Einbehalt der Bezug nach § 130 Abs. 2 Satz 1 WDO voraussichtlich die Pfändungsfreigrenze im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO unterschritten wird. Auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht des Soldaten kann sie sich nur berufen, wenn sie ihn zuvor konkret zur Mitteilung oder zum Nachweis der erforderlichen Tatsachen aufgefordert hat. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht des Soldaten führt nicht zu einer Beweislastumkehr, ...
Es genügt zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1Satz 1 ArbGG, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebeneUrteil innerhalb der Frist auf die Geschäftsstelle gelangt ist. Es mussnicht dem (zuständigen) Urkundsbeamten körperlich übergeben worden sein.
Aluminiumschmieden1. Über den Unrechtsgehalt der Tat ist in einer Sachverhaltsgestaltung, in der die Tatbestandsalternativen der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise eng beieinanderliegen und die Auffangfunktion der Alternative der abgestimmten Verhaltensweise zum Tragen kommt, allein durch diese Einordnung keine Aussage getroffen; ein das Gewicht des Kartellverstoßes bestimmendes "Stufenverhältnis" zwischen einer abgestimmten Verhaltensweise und einer Vereinbarung kann ...
OBI-Orange1. Bei Waren oder Dienstleistungen, an denen bei jedem Verbraucher ein Bedarf entstehen kann (hier: Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln), zählt die Gesamtbevölkerung zu dem angesprochenen Verkehr.2. Im Löschungsverfahren kann der vom Markeninhaber durch ein demoskopisches Gutachten (zunächst) erbrachte Nachweis der Verkehrsdurchsetzung durch ein vom Löschungsantragsteller gegenbeweislich vorgelegtes demoskopisches Gutachten auch dann ...
Offshore-Windpark II1. Wird die einem Anlagenbetreiber mit der Netzanbindungszusage zugesagte Kapazität nicht vollständig zur Verfügung gestellt und kann die Einspeisung deshalb nur in beschränktem Umfang erfolgen, liegt eine teilweise Unmöglichkeit im Sinne des § 17e Abs. 1 Satz 1 EnWG 2016 vor; kann aus diesem Grund an einem Tag nicht der gesamte erzeugbare Strom eingespeist werden, ist dieser als Selbstbehaltstag zu berücksichtigen.2. Vergütungen, die der Anlagenbetreiber im ...
Revisionszulassung zur Fortentwicklung der Rechtsprechung zu den Anforderungen, die an die gemäß § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG erforderliche Abwägung aller Umstände des Einzelfalles als Grundlage der Entscheidung des Entschädigungsgerichts zu stellen sind, ob eine Wiedergutmachung auf andere Weise zur Kompensation der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter erlittenen immateriellen Nachteile ausreichend ist. (Rn.2)
Auf eine noch fristwahrende Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang darf der Prozessbevollmächtigte nicht vertrauen, wenn der Schriftsatz im elektronischen Rechtsverkehr bei der unzuständigen Stelle erst am Tag des Fristablaufs eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn im üblichen Geschäftsgang des betreffenden Gerichts verfahrensleitende Anträge unmittelbar ohne Vorlage der Akte und richterliche Verfügung an die zuständige Stelle überführt werden.
Landwirtschaft, Betriebsplanung, Beratungsfehler, SchadensersatzZum Anspruch auf Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Betriebsplanung für eine Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Zur Beteiligung von sogenannten Ultra-Fans eines Fußballvereins als Mitglied an einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung.(Rn.18)
Bei einer Versicherung gegen die Leckage von stationären Brandschutzeinrichtungen ist ein Risikoausschluss für Schäden "infolge von Umbauten oder Reparaturarbeiten an Gebäuden oder an der Sprinkler- oder Brandschutzanlage" (hier Ziff. B 1.4.5.2 AVB) wirksam.(Rn.13)
Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die Fristversäumung allein auf ein Verschulden ihres früheren Prozessbevollmächtigten zurückgehe, welches ihr in Anbetracht der erfolgten Mandatsbeendigung nicht mehr nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden könne, muss sie binnen der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO auch den konkreten Zeitpunkt der Beendigung des Mandats- und Vertretungsverhältnisses vortragen und glaubhaft machen, um den Anforderungen des § 236 Abs. ...
Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG findet auf sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen weder direkt noch analog Anwendung.
Die vom Kfz-Kaskoversicherer gemäß Ziff. A.2.6.2 AKB zu erstattenden "für die Reparatur erforderlichen Kosten" umfassen grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen. Das sogenannte Werkstattrisiko verbleibt insoweit in der Regel beim Versicherungsnehmer.(Rn.9)(Rn.11)
1. Ob ein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201 BauGB vorliegt, bestimmt sich unabhängig von den ursprünglichen Genehmigungstatbeständen der einzelnen Anlagen nach der tatsächlichen Art und Weise der Bewirtschaftung der Anlagen und Flächen.2. Die Neufassung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB durch die Innenentwicklungsnovelle 2013 schließt die Anwendung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB auf gewerbliche Tierhaltungsanlagen nicht aus.
1. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung reicht zum Nachweis der elektronischen Zustellung im Sinne von § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO nicht aus.2. Sie genügt weder, um einen tatsächlichen Zugang des Dokuments im Sinne des § 189 ZPO nachzuweisen, noch stellt sie als solche eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Feststellung der für eine Heilung nach § 189 ZPO erforderlichen Empfangsbereitschaft des Zustellungsadressaten dar.3. Sendet eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kein ...
Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen, weil geringfügige sprachliche Abweichungen im Obersatz der angegriffenen Entscheidung zur einschlägigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bestehen. (Rn.17)
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu einer Parallelsache
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 150/25 -
1. Hat die Antragstellerin das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist. Ein solches liegt dann vor, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren der Antragstellerin jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste. Anders als im ...
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