Das Versicherungspflichtverhältnis iS des § 447 Abs 1 SGB 3 muss innerhalb einer möglichen Rahmenfrist iS von § 143 SGb 3 liegen und daher grundsätzlich zu einem Zeitpunkt vor der Arbeitslosmeldung bestanden haben. Dies ergibt sich aus Wortlaut, Sinn und Zweck der Übergangsregelung, den Gesetzgebungsmaterialien und der Systematik der Vorschriften des SGB 3. (Rn.15)
Testarossa1. Für die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung ist eine Schädigungs- oder Behinderungsabsicht des Anmelders hinsichtlich Drittinteressen erforderlich; nicht erforderlich ist ein Bezug zu einem konkreten Dritten.2. Derjenige, der im Nichtigkeitsverfahren die Eintragung einer Marke mit der Begründung angreift, sie sei bösgläubig angemeldet worden, trägt die Beweis- beziehungsweise Feststellungslast für das Vorliegen der schlüssigen und übereinstimmenden Indizien, die ...
Arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Regelungen unterliegen nach § 310 Abs. 4 Satz 3 iVm. § 307 Abs. 3 BGB keiner Inhaltskontrolle, wenn sich die Bezugnahme auf die Gesamtheit der Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags erstreckt. Eine beschränkte Verweisung auf einzelne Tarifnormen oder sachlich und inhaltlich zusammenhängende Regelungsbereiche oder -komplexe des Tarifvertrags führt hingegen nicht zu deren Kontrollfreiheit.
1. Ein Versorgungsträger war unter Geltung des § 30 Abs 1 S 1 VersAusglG idF vom 3.4.2009 auch insoweit gegenüber der nunmehr berechtigten Person von der Leistungspflicht befreit, wie deren Versorgungsanspruch betragsmäßig über die Überzahlung an die bisher berechtigte Person hinausging. (Rn.19)2. Bei der durch § 30 Abs 1 S 1 VersAusglG idF vom 12.5.2021 vorgesehenen Befreiung der Versorgungsträger lediglich "im Umfang der Überzahlung" handelt es sich um eine konstituierende Rechtsänderung. ...
Pressemitteilung der BundesnetzagenturDie in das Ermessen der Regulierungsbehörde gestellte Befugnis zur Veröffentlichung von Entscheidungen umfasst auch eine Veröffentlichung in zusammengefasster Form sowie die namentliche Nennung des betroffenen Unternehmens (hier: Bekanntgabe einer Untersagungsverfügung durch Pressemitteilung).
Hinweis des SenatsDie Frage der Tariffähigkeit des Diakonischen DienstgeberverbandsNiedersachsen e.V. war im Streitfall nicht zu entscheiden.
Zulassung der Revision zur Klärung der Frage, ob stets ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 VwRehaG vorliegt, wenn der Verfolgte bei einer Selbstanzeige gemeinschaftlicher Vorbereitungen zum "ungesetzlichen Grenzübertritt in einem schweren Fall" (§ 213 Abs. 3 Nr. 5, Abs. 4 StGB-DDR), mit der er einer Anzeige eines Dritten zuvorkommen will, die Namen weiterer an den Vorbereitungen beteiligter DDR-Bürger nennt. (Rn.2)
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZB 6/25 -
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZB 6/25 -
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZB 6/25 -
Bei der Zwangsvollstreckung aus einem im Beschlussverfahren auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 BetrVG erwirkten Unterlassungstitel ist die konkret zu unterlassende Handlung durch Auslegung des zu vollstreckenden Titels zu bestimmen.
1. Die Absenkung der Altersgrenze nach § 114 Abs. 2 Satz 1 LBG NRW dient der Kompensation für besondere tatsächliche Belastungen, denen Polizeivollzugsbeamte durch langjährige Tätigkeit im Wechselschichtdienst ausgesetzt sind. Zeiträume beschäftigungsloser Elternzeit fallen nicht darunter.2. Weder aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2019/1158 noch aus sonstigen Vorgaben des Unionsrechts folgt, dass in beschäftigungsloser Elternzeit verbrachte Zeiten generell als Dienstzeit behandelt ...
Die Schließungen von Verkaufsstellen des Einzelhandels durch § 10 Abs. 1b der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 in der vom 13. Februar bis zum 7. März 2021 geltenden Fassung waren verhältnismäßig. Ihre Ausnahmen waren mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.
Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Aufrechnung, Gegenseitigkeit, Drittschadensliquidation, Aufrechnungsverbot1. In den Fällen der Drittschadensliquidation ist der Inhaber der verletzten Rechtsstellung grundsätzlich zur Aufrechnung gegenüber dem Schädiger berechtigt.2. Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 850 Abs. 1 und 2, § 850c Abs. 1 ZPO kann auch dann bestehen, wenn die vergüteten Dienstleistungen (§ 850 Abs. 2 ZPO) von einem freiberuflich Tätigen erbracht werden (Anschluss an BGH, Urteile ...
Die Anerkennung der Infektion mit einem Virus als Dienstunfall i. S. d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen. (Rn.15)Es genügt nicht, dass eine Infektion während des Dienstes - lediglich - plausibel erscheint. (Rn.19)
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 286/23 -
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu einer Parallelsache
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 274/24 (F) -
Hat das Gericht bereits abschließend über das Urteil beraten und abgestimmt, dieses aber noch nicht verkündet, kann die Beratung und Abstimmung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund eines nach ihrem Schluss nachgereichten Schriftsatzes auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem Inkrafttreten von § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ArbGG zum 19. Juli 2024 weiterhin mit Einverständnis aller Richter im Wege einer Telefonkonferenz durchgeführt werden.
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