Vertragsrechtliche Einordnung eines Vertrags über StreamingdienstleistungenZur vertragsrechtlichen Einordnung eines Vertrags über die Erbringung von Streamingdienstleistungen.
1. Unternehmensbeteiligungen sind aus dem Beitrittsgebiet in den Geltungsbereich des alliierten oder bundesdeutschen Rückerstattungsrechts verbracht worden, wenn der Sitz des Unternehmens aus dem Beitrittsgebiet in die westlichen Besatzungszonen oder in die West-Sektoren von Berlin verlegt worden ist (Fortführung von BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - LKV 2009, 270 <271 f.> und vom 22. April 2009 - 8 C 5.08 - LKV 2010, 31 <32>).2. Die Sitzverlegung erfordert einen ...
1. Bei der Tätigkeit als Architekt im Praktikum gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 ArchG BW handelt es sich um eine Ausbildung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG.2. Bezugspunkt der Berücksichtigungsfähigkeit im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesG a. F. ist wegen der dort vorausgesetzten Förderlichkeit das Amt, das dem Beamten, der um die Berücksichtigung der Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit nachsucht, verliehen worden ist.3. Der Schwerpunkt der Tätigkeit als Architekt im Praktikum gemäß § 4 Abs. 2 Nr. ...
Eine nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber vor ihrem Ausspruch gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit keine Anzeige erstattet hat. Diese Rechtsfolge ergibtdie unionsrechtskonforme Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch denArt. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt worden ist. Vor dem Hintergrund dieses Normverständnisses ist nunmehr der Begriff "Entlassung" in § 18 KSchG als "Kündigung" zu verstehen.
1. Der Hinweisgeberschutz gemäß § 36 HinSchG greift nicht schon dann ein, wenn der Hinweisgeber geltend macht, die benachteiligende Handlung oder Unterlassung beruhe auf dem Umstand, dass er Kenntnis von einem Verstoß iSd. § 2 HinSchG erlangt habe. Erforderlich ist vielmehr ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Benachteiligung und Meldung bzw. Offenlegung.2. Arbeitnehmer in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG oder in einem Kleinbetrieb iSd. § 23 Abs. 1 KSchG haben keinen Anspruch auf ...
Ein Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen, die am Flughafen Personen- und Gepäckkontrollen durchführen, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion von Beschäftigten dar, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen.
1. Das gesetzlich eingeschränkte und abschließende Prüfprogramm bei Änderungsgenehmigungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 BImSchG in der bis einschließlich 14. August 2025 geltenden Fassung lässt für die Einholung der Zustimmung der Luftfahrtbehörde keinen Raum.2. Die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG erfasst ungeachtet der nur eingeschränkten behördlichen Prüfung auch (fingierte) Änderungsgenehmigungen im Sinne von § 16b Abs. 7 Satz 3, Abs. 9 BImSchG in der bis einschließlich 14. ...
Revisionszulassung zur Klärung der Frage, ob ein Antragsteller, der eine Erlaubnis zur Online-Veranstaltung eines Glücksspiels begehrt, nach § 28 Abs. 1 VwVfG vor dem Erlass ihn belastender Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis anzuhören ist. (Rn.1)
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können arbeitsgerichtliche Verfahren in analoger Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt werden, wenn gegen eine rechtskräftige Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht worden ist und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für andere arbeitsgerichtliche Verfahren Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG zukommen wird. Dabei kommt insbesondere eine zeitlich befristete Aussetzung in Betracht. Insoweit tritt zu den ...
Erstattet der Arbeitgeber eine - erforderliche - Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat, ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung unwirksam. Dies folgt aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt wird.
1. Für begrenzt dienstfähige Beamte verbleibt es nach der Vollendung des 60. Lebensjahres bei einer anteiligen versorgungsrechtlichen Berücksichtigung gemäß der tatsächlich geleisteten Dienstzeit, auch wenn diese weniger als zwei Drittel beträgt.2. Ein hochschulrechtlich einheitlicher Ausbildungsgang kann versorgungsrechtlich in Zeiten der Hochschul- und der praktischen Ausbildung aufgegliedert werden.3. Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge handelt es sich hinsichtlich der einzelnen ...
Der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit steht, sofern mit diesem zugleich der Verlust des Unionsbürgerstatus nach Art. 20 AEUV einhergeht, unter dem Vorbehalt einer den Grundrechten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung tragenden einzelfallbezogenen Feststellung der Verhältnismäßigkeit. Dem ist durch eine unionsrechtskonforme Interpretation des § 30 Abs. 1 Satz 4 und 5 StAG Rechnung zu tragen.
Voraussetzung für die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags an einen vor der Erfüllung der versorgungsrechtlichen Wartezeit wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassenen Beamten ist dessen Bedürftigkeit.
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 285/24 -
1. Ein in der ersten Instanz vorliegender Verfahrensmangel wirkt in die zweite Instanz fort, wenn anstelle eines erstinstanzlichen Prozessurteils eine Sachentscheidung hätte ergehen müssen und das LSG das Prozessurteil des SG bestätigt (vgl etwa BSG vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B = juris RdNr 6 mwN). (Rn.6)2. Wendet sich ein Kläger mit der Beschwerde gegen ein Urteil des LSG, das sich auf mehrere, voneinander unabhängige Begründungen stützt, muss der geltend gemachte Zulassungsgrund ...
1. Einen Verfahrensmangel wegen Verstoßes gegen das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art 101 Abs 1 S 2 GG kann es darstellen, wenn ein wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter an einer Entscheidung mitwirkt, ohne dass zuvor über ein vor Beendigung der Instanz eingegangenes Ablehnungsgesuch eine Entscheidung ergangen ist (vgl BSG vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B = SozR 4-1500 § 60 Nr 4 RdNr 7 sowie BFH vom 29.7.2025 - VIII B 66/24 = BFH/NV 2025, 1317 = ...
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die Tarifvertragsparteien nicht, eine Inflationsausgleichsprämie auch Arbeitnehmern zukommen zu lassen, die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und sich im Vorruhestand befinden.
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
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