1. Die Nichterbringung von Reiseleistungen stellt keinen Mangel dar, wenn der Reisende zur Teilnahme an der Reise nicht in der Lage ist, weil seine Gesundheit ihm dies nicht erlaubt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2025 - X ZR 68/24, BGHZ 243, 105 = NJW 2025, 1483 Rn. 30).(Rn.18)2. Eine solche Situation kann auch dann vorliegen, wenn der Reiseveranstalter oder ein Leistungserbringer aufgrund des Gesundheitszustands des Reisenden Vorkehrungen trifft, die nicht behördlich ...
1. Ein Rechtsanwalt muss zur Wahrung laufender Fristen grundsätzlich auch ihm zumutbare Vorkehrungen für den Fall einer krankheitsbedingten Verhinderung treffen (vgl BSG vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B = juris RdNr 7 und vom 15.5.2024 - B 8 SO 3/22 R = SozR 4-1500 § 65a Nr 11 RdNr 12). (Rn.10)2. Auf einen krankheitsbedingten Ausfall muss sich ein Rechtsanwalt allerdings nur dann durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er einen solchen Ausfall vorhersehen kann. Wird er unvorhergesehen ...
1. Nicht jedes höchstrichterlich unentschiedene Problem rechtfertigt es, die Revision zuzulassen. Die Entscheidung in einem Revisionsverfahren kann in einer die Allgemeinheit berührenden Weise das Recht nur dann fortentwickeln und vereinheitlichen, wenn sich die Rechtsfrage als solche in der Rechtspraxis in einer Vielzahl von Fällen stellt (vgl BSG vom 14.5.2012 - B 8 SO 78/11 B = juris RdNr 9). (Rn.13)2. Hierzu bedarf es der Darlegung, dass die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus in ...
Individuelles Netzentgelt VIFür die Beurteilung, ob eine unterspannungsseitig mit Transformatoren eines Umspannwerks verbundene Sammelschiene der Umspannebene oder der nachgelagerten Netzebene zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreiber des Umspannwerks oder der Betreiber des nachgelagerten Netzes die Betriebsverantwortung für die Sammelschiene trägt.
1. Über die für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung verfügt ein Beamtenbewerber nicht, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zu seiner Pensionierung über Jahre hinweg wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig krankheitsbedingt ausfällt und damit eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.2. Ein Beamtenbewerber, der seine Dienstpflichten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur in Teilzeit erfüllen kann, erfüllt die ...
§ 30c Abs. 1 BetrAVG ermöglicht eine Begrenzung der Anpassung auf 1 vH gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG nur für laufende Leistungen, die auf Zusagen beruhen, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1998 neu und unabhängig von einer etwaig bereits bestehenden Zusage erteilt wurden.
Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus.(Rn.8)
§ 892 BGB findet auch auf einen rechtsgeschäftlichen Grundstückserwerb Anwendung, der der Vorwegnahme der Erbfolge dient.(Rn.17)
1. Wird die Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf einen realen Grundstücksteil beschränkt und ist die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlicher Inhalt der Belastung, muss die Ausübungsstelle in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet sein. Diese Bezeichnung muss für jedermann als nächstliegende Bedeutung ohne weiteres erkennbar sein.(Rn.13)2. Die genaue Bezeichnung kann dadurch erfolgen, dass in der Eintragungsbewilligung auf einen Lageplan (eine Karte, Skizze, Zeichnung o.ä.) Bezug ...
In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Schuldners oder seines Angehörigen eine einstweilige Einstellung nach § 765a ZPO grundsätzlich nicht rechtfertigen, wenn der Schuldner bzw. der Angehörige nicht in dem Versteigerungsobjekt leben.(Rn.16)
§ 129b Abs. 1 Satz 2 StGB tritt neben die die Geltung deutschen Strafrechts bei Auslandstaten regelnden §§ 3 ff. StGB. Diese werden weder ersetzt noch treten sie zurück.(Rn.32)
Für die Qualifikation einer Norm als umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (§ 1 Abs. 4 UmwRG) ist es erforderlich, dass sich die Bestimmung auf Umweltbestandteile oder Faktoren bezieht (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UIG) und zumindest auch ein Umweltziel verfolgt.
1. Die Beschlagnahme von Dateien nach § 20 Abs. 1 Satz 1 WDO ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn die Dateinamen, der Verwahrungsort und der Verfügungsberechtigte bzw. Herausgabepflichtige konkret bezeichnet sind.2. Die Begründung des Beschlagnahmeantrags nach § 20 Abs. 3 Satz 1 WDO muss über den erhobenen Tatvorwurf und den Stand der Ermittlungen ausreichend informieren und die Erforderlichkeit einer Beschlagnahme jedenfalls dann näher erläutern, wenn sie zur Sicherstellung ...
§ 615 Satz 1 BGB kann für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden Arbeitgeberkündigung von den Arbeitsvertragsparteien nicht im Voraus vollständig abbedungen werden.
1. Eine tarifvertragliche Regelung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit erst ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG).2. Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung der Zuschläge bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter ...
Der Umstand, dass der Dienstherr einen Beamten auf einem Dienstposten ohne Personalführungsaufgaben verwendet, rechtfertigt nicht die wesentliche Verschlechterung der dienstlichen Beurteilung.
1. Eine Klagerücknahme gemäß § 269 Abs 1 ZPO kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Erforderlich ist wegen ihrer erheblichen prozessualen Bedeutung aber, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt.(Rn.14)2. Nach § 16 Abs 1 BetrAVG ist Normadressat der Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung allein der Arbeitgeber. Die Anpassungsprüfungspflicht trifft daher das Unternehmen, welches als Arbeitgeber die entsprechende ...
§ 4a Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB 2017/§ 4a Abs. 3 Satz 1 bis 4 BauGB sind auf die Heilung einer fehlerhaften Öffentlichkeitsbeteiligung nicht analog anwendbar. (Rn.4)
1. Harte Tabuzonen sind nur solche Flächen, deren Bereitstellung für die Windenergienutzung scheitert, weil dem auf unabsehbare Zeit unüberwindbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen. Sie scheiden kraft Gesetzes als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung aus und sind einer Abwägung zwischen den Belangen der Windenergienutzung und widerstreitenden Belangen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 ROG) entzogen, sind mithin der Abwägung vorgelagert. (Rn.5)2. Der Plangeber ist ...
Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung iSv. § 93 BetrVG muss mindestens - neben den von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen - eine jedenfalls schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll.
Seiten