Bei der Erstellung von Beurteilungen sind vorhandene Beurteilungsbeiträge vom Zweitbeurteiler eines Soldaten stets zu berücksichtigen.
Das disziplinarrechtliche Tilgungsgebot und Verwertungsverbot aus § 8 Abs. 7 WDO gilt nicht im Sicherheitsüberprüfungsverfahren.
1. Der Angabe des Datums in einem Antrag auf Zustimmungsersetzung kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Sie dient lediglich der Beschreibung der verfahrensgegenständlichen Maßnahme.(Rn.13)2. Regelungszweck des § 99 Abs 2 Nr 3 BetrVG ist die Erhaltung des Status quo der bereits im Betrieb tätigen Arbeitnehmer.(Rn.31) Das bloße Unterlassen einer Besserstellung ist kein Nachteil i.S.v. § 99 Abs 2 Nr 3 BetrVG.(Rn.32)3. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung nicht allein wegen nicht ...
Ist ein Arbeitnehmer in die Organisation mehrerer Betriebe seines Arbeitgebers tatsächlich eingegliedert, ist er in diesen bei der Wahl des Betriebsrats jeweils wahlberechtigt. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer betriebsübergreifenden Matrix-Struktur.
WiedergabegerätDurch eine Entgegenhaltung, die für den Austausch von Daten zwischen zwei Geräten für einige Funktionen alternative Vorgehensweisen vorgibt und zahlreiche Elemente nur optional vorsieht, ist nicht jede Ausgestaltung, die diesen abstrakten Vorgaben entspricht, unmittelbar und eindeutig offenbart. Für eine hinreichende Offenbarung muss die Entgegenhaltung über die abstrakten Vorgaben hinaus zusätzliche Informationen enthalten, die eine Individualisierung einer konkreten ...
Ist über einen Antrag durch Verwaltungsakt zu entscheiden, der den Weg zur kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs 4 SGG eröffnet, bleibt eine vor Erlass des Verwaltungsakts erhobene Leistungsklage grundsätzlich auch dann unzulässig, wenn später ein ablehnender Bescheid ergeht. (Rn.14)
1. Späterer Vortrag kann nur berücksichtigt werden, soweit er eine fristgerecht eingereichte prozessordnungsgemäße Darlegung von Zulassungsgründen erläutert und ergänzt. Das Fehlen einer rechtzeitigen, ausreichend substantiierten Darlegung kann er nicht ausgleichen. (Rn.8)2. Eine außerhalb der Begründungsfrist nachgeschobene Begründung ist unbeachtlich (vgl ua BSG vom 26.6.2006 - B 1 KR 19/06 B = SozR 4-1500 § 160 Nr 10 RdNr 4). (Rn.10)3. Eine Pflicht des Gerichts, einen rechtskundig ...
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Der Zweite Senat möchte die Auffassung vertreten, dass § 615 Satz 1 BGB insoweit zwingend ist, als Annahmeverzugslohnansprüche des Arbeitnehmers für den Fall einer unwirksamen oder zu einem späteren Termin wirkenden Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus - insbesondere nicht durch die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung - abbedungen werden können.
1. Das Erfordernis einer mündlichen Verhandlung nach § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG dient nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, sondern gewährt dem Betroffenen eine eigene, unabhängig vom materiellen Recht durchsetzbare Rechtsposition.2. § 46 VwVfG greift nicht ein, wenn unter Verstoß gegen § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG eine mündliche Verhandlung unterbleibt. Gleiches gilt für Verfahrensfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung, die nach ihrer Art und Schwere deren ...
1. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen, welche die Bestellung eines Vertreters nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren betreffen, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 15 Abs. 4 SGB X iVm § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 19. September 2018 - XII ZB 427/17, FamRZ 2018, 1935).(Rn.7)(Rn.8)2. Für den Beteiligten eines sozialrechtlichen ...
Kollagen-Trinkampullen1. Ob eine Angabe aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers gesundheitsbezogen im Sinn des Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung, HCVO) ist, muss jedenfalls dann, wenn der Kläger ein auf die konkrete Verletzungsform bezogenes Unterlassungsgebot begehrt, unter Berücksichtigung des Kontexts der in Rede stehenden Aussage beurteilt werden.2. Auf die Hautstruktur ...
Schlüsselgehäuse1. Die Reparaturklausel gemäß Art. 110 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 in der Fassung bis 30. April 2025 (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, GGV) erstreckt sich auch auf formungebundene Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses (Bestätigung von EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-397/16 und C-435/16, GRUR 2018, 284 [juris Rn. 30 und 54] = WRP 2018, 308 - Acacia und D'Amato).2. Die Reparaturklausel gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV ist auch dann grundsätzlich anwendbar, ...
1. Die Entscheidung der Kommission nach § 16 Abs. 2 ContStifG über das Vorliegen eines Schadensfalls verlangt eine kollegiale Entscheidungsfindung unter Beteiligung aller Mitglieder.2. Diese verfahrensrechtliche Voraussetzung ist vorrangig dem Interesse der Antragsteller an einer sachgerechten und zügigen Klärung ihrer Ansprüche sowie einer zeitnahen und wirksamen Leistungsgewährung zu dienen bestimmt und in diesem Sinne drittschützend.3. Eine fehlende Entscheidung der Kommission im Sinne ...
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu einer Parallelsache
1. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit der Aktionärsvereinbarung und dem Arbeitsverhältnis der Parteien besteht nicht. (Rn.16) Die Wirksamkeit der Aktionärsvereinbarung und die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche betreffen die gesellschaftsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers als Aktionär.(Rn.17)2. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer wegen seiner Teilnahme am Mitarbeiteraktienprogramm der Arbeitgeberin zum Aktionär geworden ist, hat nicht zur Folge, dass alle mit dem ...
Der Dienstherr verletzt nicht die Grenzen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn er die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers bezweifelt, der ihm unrichtige Bescheinigungen, die für einen dienstrechtlichen Umstand relevant sein können (hier: Festsetzung der Erfahrungsstufe für künftige Besoldung), vorlegt.
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