juris BSG-Rechtsprechung
Aktualisiert: vor 3 Stunden 33 Minuten
Do, 08/13/2026 - 19:21
Die maßgebliche Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdebegründung muss das Bundessozialgericht in die Lage versetzen, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Beschwerdevortrags ein vollständiges Bild über den Streitgegenstand sowie seine tatsächlichen und rechtlichen Streitpunkte zu machen. (Rn.5)
Do, 08/06/2026 - 19:18
Aussichtslosigkeit iS des § 78b Abs 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann. Bei einer - beabsichtigten - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des LSG liegt eine solche Aussichtslosigkeit vor, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen der in § 160 Abs 2 SGG enumerativ aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Divergenz, ...
Mo, 07/20/2026 - 19:16
1. § 305 Abs 1 S 1 SGB 5 ist nicht zu entnehmen, dass die Krankenkassen der beantragten Unterrichtung in der Weise nachkommen müssen, dass sie neben der Erteilung der Auskunft gegebenenfalls vorhandene Originalrechnungen den Versicherten auf Verlangen zumindest in Kopie zur Verfügung stellen müssen. (Rn.5)2. Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und ...
Di, 07/14/2026 - 19:14
Zur Wertbestimmung ist an das materielle Begehren des Berufungsklägers, also das ursprüngliche Klageziel anzuknüpfen (vgl BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R = juris RdNr 12), soweit dieses erfolglos geblieben ist und im Berufungsverfahren noch verfolgt wird (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 17/15 B = juris RdNr 6 mwN); maßgeblich ist der Zeitpunkt der Berufungseinlegung (vgl BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 72/80 = SozR 1500 § 144 Nr 18 = juris RdNr 16 mwN und vom 19.3.2020 - B 4 AS 4/20 R = SozR ...
Di, 07/14/2026 - 19:14
Hebt das Gericht die Bestellung eines nach § 72 SGG bestellten besonderen Vertreters erst im Rahmen der mündlichen Verhandlung auf, nachdem der Beteiligte zuvor auf dessen Anwesenheit und Wahrnehmung des Termins vertraut hatte, so stellt dies eine überraschende Wendung der prozessualen Situation dar, die einen erheblichen Grund für eine Vertagung (§ 202 S 1 SGG iVm § 227 Abs 1 S 2 Nr 2 ZPO) begründet, wenn dem Beteiligten dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich in angemessener Zeit ...
Fr, 07/10/2026 - 19:16
Der Grundlagenverwaltungsakt über die Aufrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzt nicht voraus, dass der Verwaltungsakt über den Erstattungs- oder Ersatzanspruch, mit dem aufgerechnet wird, bestandskräftig ist.