slideshow 1 slideshow 2 slideshow 3

Bundesarbeitsgericht (von juris.de)

Subscribe to Bundesarbeitsgericht (von juris.de) Feed
juris BAG-Rechtsprechung
Aktualisiert: vor 6 Stunden 16 Minuten

Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - mittelbare Diskriminierung

Mi, 05/13/2026 - 19:16
1. Zur Feststellung, ob eine Norm mittelbar eine geschlechtsdiskriminierende Wirkung entfaltet, kann nicht lediglich auf eine Teilgruppe der von ihr erfassten Personen abgestellt werden. Vielmehr wird der Kreis der in den Vergleich einzubeziehenden Personen durch den Anwendungsbereich der Regelung bestimmt. Der Gesamtheit der Normunterworfenen ist die Gesamtheit der durch die Regelung benachteiligten Personen gegenüberzustellen. Maßgeblich ist, ob sich in letzterer Gruppe ein signifikant ...

Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle

Fr, 05/08/2026 - 19:30
Die Regelung des § 93 InsO, die eine gesetzliche Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters für die Geltendmachung der persönlichen Haftung gegen die Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien anordnet, ist entsprechend auf etwaige Ansprüche der Gläubiger einer abhängigen Gesellschaft anzuwenden, die aus einer analogen Anwendung des § 303 Abs. 1 Satz 1 AktG erwachsen könnten. Nur der Insolvenzverwalter der abhängigen Gesellschaft ist ...

Betriebsverfassungsrechtliche Normen - Gemeinschaftsbetrieb

Di, 05/05/2026 - 19:41
Rechtsnormen eines Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen nur dann, wenn sämtliche den gemeinsamen Betrieb bildenden Unternehmen an diese gebunden sind.

Eingruppierung eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Tätigkeit - Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7 der Vorbemerkungen zur Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA

Di, 05/05/2026 - 19:41
1. Zur Frage der Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Kommunalen Ordnungsdienst in die Entgeltgruppe 9a der Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nr 3 TVöD.(Rn.12)2. Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA nach Nr 7 Abs 1 und 2 S 1 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA setzt den erfolgreichen Abschluss einer Ersten Prüfung voraus.(Rn.21)3. Soweit von diesem Erfordernis nach Nr 7 Abs 6 der Grundsätzlichen ...

Seiten