juris BAG-Rechtsprechung
Aktualisiert: vor 6 Stunden 9 Minuten
Di, 04/21/2026 - 19:15
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Di, 04/21/2026 - 19:15
Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die Tarifvertragsparteien nicht, eine Inflationsausgleichsprämie auch Arbeitnehmern zukommen zu lassen, die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und sich im Vorruhestand befinden.
Di, 04/21/2026 - 19:15
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Di, 04/21/2026 - 19:15
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Di, 04/21/2026 - 19:15
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Di, 04/21/2026 - 19:15
Hinweis des Senatsweitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 85/25 -
Mo, 04/20/2026 - 19:12
Für ein Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 BetrVG entfällt das Rechtsschutzinteresse mit Ablauf der Amtszeit des Gremiums, dessen Wahl angefochten ist.(Rn.15)
Fr, 04/17/2026 - 19:19
Im Hinblick auf die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, kommt es entscheidend darauf an, ob eine eindeutige Rechtslage gegeben ist oder ob unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Beantwortung der Rechtsfrage deshalb zweifelhaft ist. Es ist daher darzulegen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig sein soll. Hierfür ist es unzureichend, lediglich geltend ...
Mi, 04/15/2026 - 19:19
Der Hauptwahlvorstand, dem nach § 3 Abs. 1 der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) die Durchführung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer obliegt, genügt seiner Pflicht nach § 34 Abs. 2 Satz 2 der 3. WOMitbestG, unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten, nicht, wenn er für die Endphase der Einreichungsfrist keine Maßnahmen trifft, die ...
Mo, 04/13/2026 - 19:14
1.Die Fristwahrung nach § 8 Abs 2 S 1 TzBfG ist keine materielle Wirksamkeitsvoraussetzung. Es gilt die Auslegungsregel, dass ein zu kurzfristig gestelltes Verlangen als auf den Zeitpunkt gerichtet anzusehen ist, zu dem der Arbeitnehmer frühestmöglich die Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen kann.(Rn.25)2. Die zweijährige Sperrfrist nach berechtigter Ablehnung eines vorangegangenen (befristeten) Antrags (§ 9a Abs 5 S 2 in Verbindung mit § 8 Abs 6 TzBfG) ist auf unbefristete ...
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