1. Eine Höher- oder Herabgruppierung iSv. § 17 Abs. 4 TV-L setzt allein eine Änderung der Eingruppierung voraus. Dazu muss sich nicht zwingend zugleich die Tätigkeit, die der Eingruppierung zugrunde liegt, ändern, auch die Veränderung der Wertigkeit einer Stelle genügt.2. Die Tarifvertragsparteien verletzen Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch, dass sie bei Höhergruppierungen, die Folge einer Stellenhöherbewertung zu einem bestimmten Stichtag sind, kein eigenständiges Stufenfindungssystem für ...
1. Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.2. Bei einer Sachgrundbefristung ist der öffentliche Arbeitgeber nicht ...
Automatisierte Wärmebehandlung1. Ein Anspruch auf Abtretung des Rechts auf Erteilung oder auf Übertragung des erteilten Patents aus Art. II § 5 Abs. 1 IntPatÜbkG unterliegt nicht der dreißigjährigen Verjährung gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB.2. Die Verjährung eines solchen Anspruchs beginnt frühestens mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem das Patent erteilt worden ist.3. Die Verjährung von Ansprüchen in Bezug auf Teilanmeldungen und darauf ...
Vielfachabmahner II1. Der Geltendmachung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht aus einem aufgrund einer missbräuchlichen Abmahnung geschlossenen Unterlassungsvertrag kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, GRUR 2019, 638 [juris Rn. 33 f.] = WRP 2019, 727 - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung).2. Die Frage, ob die Geltendmachung der auf einer Unterlassungsvereinbarung beruhenden Vertragsstrafe ...
Die in § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 und 3 VwGO genannten Geheimhaltungsgründe können bei Sicherheitsüberprüfungsakten regelmäßig nur die Zurückhaltung bestimmter Aktenteile und die Schwärzung von Passagen rechtfertigen, keine komplette Vorlageverweigerung.
1. Ein nicht veröffentlichtes urheberrechtlich geschütztes Werk kann dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO sein.2. Bei der Ermessensentscheidung über die Akteneinsicht sind die im nationalen und europäischen Urheberrecht vorgesehenen prozessualen Einsichtnahmeregeln in nicht veröffentlichte Werke ermessensleitend zu berücksichtigen.
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.03.2024, 10 AZR 554/20, das vollständig dokumentiert ist.
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1. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine Aussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 Abs 1 ZPO nur möglich, wenn in Abwägung zwischen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und dem Beschleunigungsgebot des § 9 Abs 1 ArbGG eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen erscheint. Dies ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die bisherige Verfahrensdauer und der jetzige Verfahrensstand sowie die bei ...
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.03.2024, 10 AZR 554/20, das vollständig dokumentiert ist.
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Organogelmaterial1. Die Ausrichtung auf ein bisher nicht bekanntes Ergebnis führt nicht zu einem neuen Verfahren, wenn sich das erstrebte Ergebnis bei der unveränderten Ausführung eines vorbeschriebenen Verfahrens von selbst einstellt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79, BGHZ 76, 97 = GRUR 1980, 283, 285 - Terephthalsäure).2. Die zuletzt genannte Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn sich das angestrebte Ergebnis bei der Nacharbeitung des bekannten Verfahrens nur ...
1. Eine Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts ist grundsätzlich gegen die Stelle zu richten, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat (so bereits BSG vom 10.12.1957 - 11/9 RV 1250/56 = BSGE 6, 180 = SozR Nr 5 zu § 70 SGG). (Rn.13)2. Dies gilt auch dann, wenn eine andere Stelle den Widerspruchsbescheid erlassen hat, es sei denn, die Klage wurde auf dessen isolierte Aufhebung beschränkt (vgl BSG vom 25.3.1999 - B 9 SB 14/97 R = SozR 3-1300 § 24 Nr 14). (Rn.16)3. Im ...
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.02.2024, 10 AZR 156/21, das vollständig dokumentiert ist.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.02.2024, 10 AZR 156/21, das vollständig dokumentiert ist.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.02.2024, 10 AZR 156/21, das vollständig dokumentiert ist.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.02.2024, 10 AZR 156/21, das vollständig dokumentiert ist.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.02.2024, 10 AZR 156/21, das vollständig dokumentiert ist.
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